§ 4 Abs. 2 Nr. 3 FlugMechAusbV 2013Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Anlage 1 FlugMechAusbV 2013(zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin – Sachliche Gliederung –
Abschnitt E: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
§ 5 Abs. 1 FlugMechAusbV 2013Durchführung der Berufsausbildung
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer…
§ 3 Abs. 2 Nr. 2 FlugElekAusbV 2013Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zur Fluggerätelektronikerin
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.