Anlage 2 FluLärmNordholzV(zu § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nordholz)
1 : 50 000 Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Nordholz (Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)
§ 1 FluLärmNordhVVerordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Luft/Boden-Schießplatzes…
§ 1 FluLärmAhlhVVerordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ahlhorn
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes…
§ 1 FluLärmNörvV NRWVerordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich
Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des…
§ 1 FluLärmHohnVVerordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes…