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Für den Verkehrsflughafen Saarbrücken wird ein Lärmschutzbereich im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt, der aus einer Tag-Schutzzone 1, einer Tag-Schutzzone 2 und einer Nachtschutzzone besteht.
Der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen ist in Karten im Maßstab 1 : 50.000 (Anlagen 1 bis 3) dargestellt. Das Land stellt der Stadt Saarbrücken und der Gemeinde Mandelbachtal Karten im Maßstab 1 : 50.000 zur Verfügung, in denen der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen dargestellt ist. Diese Kommunen halten die Karten zur Einsichtnahme bereit.
Die genaue Abgrenzung des Lärmschutzbereichs mit seinen Schutzzonen bilden die interpolierten Verbindungslinien zwischen den in Anlage 4 für die jeweilige Schutzzone angegebenen Kurvenpunkten.
Das Flughafengelände gehört nicht zum Lärmschutzbereich.