§ 22 Abs. 3 PostAGSaSatzung der Deutsche Post AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft)
Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuß, der nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage…
§ 22 Abs. 3 PostbAGSaSatzung der Deutsche Postbank AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft)
Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuß, der nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage…
§ 24 Abs. 1 DSLBSaSatzung der DSL Bank AG (Anhang des Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft)
Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses Beträge bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen…
§ 14 Abs. 2 Nr. 5 FördbankG SNAufgaben des Verwaltungsrats
die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung und die Entlastung des Vorstands;
§ 27 Nr. 1 BBankGGesetz über die Deutsche Bundesbank
zwanzig vom Hundert des Gewinns, jedoch mindestens zweihundertfünfzig Millionen Euro, sind einer gesetzlichen Rücklage, soweit sie den Betrag von 2,5 Milliarden…