§ 34b Abs. 1 Nr. 2 EStGEinkommensteuergesetz
Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen). 2Sie sind durch Eis-, Schnee-, Windbruch oder Windwurf, Erdbeben, Bergrutsch, Insektenfraß, Brand…
§ 51 Abs. 1 EStDV 1955Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Steuerpflichtige, die für ihren Betrieb nicht zur Buchführung verpflichtet sind, den Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ermitteln und…
§ 32c Abs. 4 Nr. 3 EStGEinkommensteuergesetz
Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne des § 34b Absatz 1 und 2.
§ 13a Abs. 7 Nr. 1 Buchst. c EStGEinkommensteuergesetz
aus Entschädigungen, die gewährt worden sind für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung der in den Buchstaben a und b genannten Wirtschaftsgüter;
§ 171 BewGBewertungsgesetz
Eingeschlagenes Holz gehört zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln, soweit es den jährlichen Nutzungssatz nicht übersteigt. Bei Betrieben, die…