§ 12 Abs. 3 Nr. 3 FotografMstrVGewichtung; Bestehen der Prüfung in Teil II
das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „ausreichend“ ist.
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 MetblMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk
das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe jeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden ist und
§ 7 Abs. 1 ZwrMechMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Zweiradmechaniker-Handwerk
Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet. Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil I der…
§ 8 Abs. 1 AugOptMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Augenoptiker-Handwerk
Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet. Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil I der…
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 KaFbMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe jeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden ist und