§ 10 FSBVVerordnung zur Regelung des Verfahrens der Beauftragung von Flugsicherungsorganisationen
Flugsicherungsorganisationen, die eine Beauftragung nach § 27d Absatz 1a des Luftverkehrsgesetzes anstreben, sowie solche, die nach § 27d Absatz 1a des…
§ 2 Nr. 5 Buchst. e FSBVVerordnung zur Regelung des Verfahrens der Beauftragung von Flugsicherungsorganisationen
die Weitergabe sämtlicher notwendiger Unterlagen des Flugplatzunternehmers für die Unterstützung der Erbringung des jeweils notwendigen Flugsicherungsdienstes…
§ 27d Abs. 2 LuftVGLuftverkehrsgesetz
Die Flugplatzunternehmer sind auf Verlangen der Flugsicherungsorganisation im erforderlichen Umfang verpflichtet, Außerhalb der Flugplätze gilt dies nur, soweit…
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 LuftBOBetriebsordnung für Luftfahrtgerät
Versorgung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers auf der Strecke mit Informationen, die für die sichere Durchführung des Fluges von Bedeutung sein können;
Art. 10 Abs. 2 32004R0550Die Flugsicherungsorganisationen formalisieren ihre Arbeitsbeziehungen durch schriftliche Vereinbarungen oder gleichwertige rechtliche Abmachungen, in denen die…