§ 9 Abs. 1 FSDurchführungsVVerkehrsflußregelung
Die Verkehrsflußregelung soll Überlastsituationen bei der Flugverkehrskontrolle verhindern, den Verkehrsablauf möglichst flüssig und wirtschaftlich gestalten…
§ 27c Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a LuftVGLuftverkehrsgesetz
die Flugverkehrskontrolldienste (Flugplatz-, Anflug- und Bezirkskontrolldienste) einschließlich der Überprüfung, Warnung und Umleitung von Luftfahrzeugen im…
§ 11 Abs. 1 FSDurchführungsVVorrang
Bei der Durchführung der Flugverkehrskontrolle ist folgenden Flügen in der angegebenen Reihenfolge Vorrang einzuräumen:
Art. 2 Abs. 9 32004R0549„Verkehrsflussregelung“ bezeichnet eine Funktion, die mit dem Ziel eingerichtet wird, zu einem sicheren, geordneten und reibungslosen Verkehrsfluss beizutragen,…
Art. 4 Nr. 3 Buchst. a 32015R0340VERORDNUNG (EU) 2015/340 DER KOMMISSION vom 20. Februar 2015 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf Lizenzen und Bescheinigungen von Fluglotsen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 805/2011 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Zusammenstöße zu verhindern: — zwischen Luftfahrzeugen untereinander und — auf dem Rollfeld zwischen Luftfahrzeugen und Hindernissen und