§ 144 Abs. 1 Nr. 1 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
die eine Filmabgabe nur deshalb nicht zu leisten haben, weil die in § 128 Absatz 1, § 129 Absatz 1 Satz 2, § 130 Absatz 1 Satz 1, § 133 Absatz 1, § 134 Absatz 1…
§ 128 Abs. 1 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Wer im Inland entgeltliche Vorführungen von Filmen mit einer Laufzeit von mehr als 58 Minuten veranstaltet, hat für jedes Kino vom Nettoumsatz aus dem Verkauf…
§ 145 Abs. 1 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Die Auskünfte der Kinos und der Videowirtschaft nach § 144 Absatz 2 Nummer 5 bis 10 sind monatlich, jeweils bis zum Ablauf des Zehnten des darauffolgenden…
§ 129 Abs. 1 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Wer als Inhaber der Lizenzrechte Bildträger, die mit Filmen mit einer Laufzeit von mehr als 58 Minuten bespielt sind, in der Bundesrepublik Deutschland zur…
§ 147 Abs. 2 FFGGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Die Filmförderungsanstalt kann die zur Festsetzung der Filmabgabe erforderlichen Feststellungen auch dann im Wege der Schätzung treffen, wenn Anbieter von…