§ 3 FVG1971§5Abs3DVVerordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes
Die nach § 2 festgestellten Erstattungsbeträge der einzelnen Länder einschließlich ihrer Gemeinden sind von den Ländern bis zum 15. des dem Zahlungsmonat…
§ 3 Abs. 1 RegG§5DVVerordnung zur Durchführung von § 5 des Regionalisierungsgesetzes für die Jahre 1996 bis 2001
Die den Ländern nach § 5 in Verbindung mit § 8 des Gesetzes zustehenden Jahresbeträge werden mit je einem Zwölftel zum 15. eines jeden Monats überwiesen. (2) In…
§ 2 FVG1971§5Abs3DVVerordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes
Grundlage für die länderweise Aufteilung der Länder- und Gemeindeanteile an den gewährten Steuervergütungen bilden die von der Bundesagentur für Arbeit sowie…
§ 1 Abs. 2 FVG§5Abs2DV 1977Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Nach Ablauf eines jeden Monats stellt das Bundeszentralamt für Steuern die Anteile der einzelnen Länder an diesen durchgeführten Steuererstattungen und…