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| I.Berufliche Grundbildung | ||||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse die unter Einbeziehung des selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | |||
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| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |||
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2) | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||||
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||||
| 4 | Umweltschutz (§ 5 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||||
| 5 | Kundenorientierung (§ 5 Nr. 5) | a)Arbeiten kundenorientiert durchführenb)Wünsche und Einwände von Kunden entgegennehmen und weiterleitenc)Gespräche kundenorientiert führend)Kunden auf Pflegeanleitungen hinweisen | 3*) | |||
| 6 | Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 5 Nr. 6) | a)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösenb)Daten sichernc)Datenschutz anwenden | 2*) | |||
| 7 | Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team (§ 5 Nr. 7) | a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfenb)Skizzen anfertigen und anwendenc)Farbmuster erstellen und Farbwirkungen erkennend)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungene)technische Unterlagen anwenden, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungenf)Pläne und Zeichnungen lesen und anwendeng)Mengen ermitteln, insbesondere anhand von Zeichnungen und Plänenh)Arbeitsschritte planen und Arbeitsmittel festlegeni)Arbeitsaufgaben mit betrieblich beteiligten Personen durchführen | 6*) | |||
| 8 | Einrichten von Arbeitsplätzen (§ 5 Nr. 8) | a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigenb)persönliche Schutzausrüstung verwendenc)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassend)Leitern und Gerüste auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen sowie auf- und abbauene)Wasser- und Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen | 3*) | |||
| 9 | Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen (§ 5 Nr. 9) | a)Werkzeuge und Geräte auswählen, handhaben und in Stand haltenb)Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienenc)Störungen an Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassend)Transportgeräte bedienen | 4 | |||
| 10 | Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen (§ 5 Nr. 10) | a)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und dem Arbeitsauftrag zuordnenb)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile für die Bearbeitung auswählen und auf Fehler prüfenc)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile transportieren und umweltgerecht lagernd)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile für die Bearbeitung am Arbeitsplatz bereitstellen und zwischenlagerne)Werk- und Hilfsstoffe sowie Bauteile von Hand formgebend be- und verarbeiten sowie Verbindungen herstellen | 8 | |||
| 11 | Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen (§ 5 Nr. 11) | a)Untergründe durch Sichtprüfung beurteilenb)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte ausführenc)Verfahren für die Entschichtung von Untergründen anwendend)Untergründe für nachfolgende Bearbeitungen reinigene)Grundierungen für Schutz- und Festigungsmaßnahmen auftragenf)Unebenheiten ausgleichen | 8 | |||
| 12 | Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen (§ 5 Nr. 12) | a)Beschichtungsstoffe auftragsbezogen auswählen und vorbereitenb)Farbtöne mischen und nachmischenc)Beschichtungen ausführen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzend)Oberflächen in unterschiedlichen Techniken gestaltene)Dämmmaterialien verarbeitenf)Klebearbeiten ausführeng)Vorlagen für kommunikative und dekorative Gestaltungselemente herstellen, maßstabsgerecht übertragen und anwenden | 16 | |||
| 13 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 15) | a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläuternb)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfenc)Arbeitsberichte erstellen | 2*) | |||
| II. Berufliche Fachbildung | ||||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitlicher Richtwert in Wochen im Ausbildungsjahr | |||
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| 1 | Kundenorientierung (§ 5 Nr. 5) | a)Serviceleistungen einordnen und darstellen, Kunden informierenb)Kundenwünsche in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentierenc)fertiggestellte Arbeiten übergeben | 2*) | |||
| d)Kunden auf Instandsetzungsintervalle hinweisen, Instandhaltungsbedingungen erläuterne)Kunden hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit von Instandsetzungen beratenf)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis berücksichtigen | 2*) | |||||
| 2 | Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 5 Nr. 6) | a)Informationen erfassen, aufbereiten, bewerten und anwenden | ||||
| b)Datensysteme nutzen | 2*) | |||||
| c)branchenübliche Software nutzen | ||||||
| d)fremdsprachliche Fachbegriffe auftragsbezogen anwenden | ||||||
| e)technische und gestalterische Sachverhalte umsetzen | ||||||
| f)Daten pflegen und archivieren | 3*) | |||||
| g)Kommunikations- und Informationssysteme nutzen | ||||||
| 3 | Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team (§ 5 Nr. 7) | a)Zeichnungen und Farbpläne erstellenb)Farbbezeichnungen und Farbordnungssysteme anwendenc)Bauarten, Funktionen, Systeme, Bauteile und Baugruppen von Fahrzeugen unterscheiden und zuordnend)technische Regelwerke, Herstellerrichtlinien, berufsspezifische Vorschriften, Verordnungen und Gesetze anwendene)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der betrieblichen Werkstattlogistik festlegen und vorbereiten, ergonomische, ökonomische und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigenf)Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigeng)Umgebungsbedingungen als Voraussetzung für den Arbeitsbeginn prüfenh)Messungen durchführeni)Materialien bereitstellen | 3*) | |||
| k)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwendenl)Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes ergreifenm)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzenn)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerteno)Sachverhalte darstellen, Gespräche situationsgerecht führen | 4*) | |||||
| 4 | Einrichten von Arbeitsplätzen (§ 5 Nr. 8) | a)Arbeitshilfen auf- und abbauen, insbesondere Arbeitsbühnenb)Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen, umweltgerechte Lagerung und Entsorgung veranlassenc)Abfallstoffe lagern und Entsorgung veranlassen | 2*) | |||
| d)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen prüfen und beurteilen, insbesondere von Arbeitsbühnen | 2 | |||||
| 5 | Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen (§ 5 Nr. 9) | a)Funktionskontrollen an Geräten, Maschinen und Anlagen durchführen, Beseitigung von Störungen veranlassenb)Geräte, Maschinen und Anlagen wartenc)Geräte, Maschinen und Anlagen zur Untergrunderstellung und -vorbereitung sowie zur Reinigung und Entschichtung auswählen und handhaben, insbesondere Hochdruckreiniger und Strahlgeräte | 2 | |||
| d)Werkzeuge und Geräte für Unterbodenschutz und Hohlraumversiegelung auswählen und handhabene)Geräte und Anlagen zur Trocknung auswählen, einstellen und bedienen | 3 | |||||
| f)Mess- und Prüfgeräte auswählen, handhaben und in Stand halteng)Geräte, Maschinen und Anlagen zur Herstellung und Gestaltung von Oberflächen auswählen, einrichten und handhabenh)Maschinen und Anlagen, insbesondere mit hydraulischer und pneumatischer Steuerung, einrichten und bedienen | 8 | |||||
| 6 | Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen (§ 5 Nr. 10) | a)Kleb- und Dichtstoffe auswählen, anmischen und verarbeitenb)Metalle, Hölzer und Kunststoffe unter Einsatz von Maschinen formgebend be- und verarbeiten, Verbindungen herstellen und zur Beschichtung vorbereitenc)Beschichtungsstoffe mischen und verarbeiten | 5 | |||
| d)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe nach Zusammensetzung und Verträglichkeit auswählen, zubereiten sowie be- und verarbeiten | 4 | |||||
| 7 | Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen (§ 5 Nr. 11) | a)Abdeck- und Abklebearbeiten durchführenb)Fahrzeuge und Fahrzeugteile zur Beschichtung vorbereiten, Verunreinigungen beseitigen, insbesondere entfettenc)Beschichtungen und Korrosion unter Beachtung der Rostgrade entfernend)Dicht- und Klebstoffe entfernene)Beschriftungen und Folien entfernenf)Korrosionsschutz durchführen, insbesondere für Schweißnähte, Hohlräume und Unterböden | 3 | |||
| g)Metallflächen phosphatierenh)Untergründe für die Befestigung von Bauteilen und Baugruppen prüfen und beurteileni)Fahrzeuge und Fahrzeugteile ausbeulen, rückformen und in Stand setzen | 3 | |||||
| k)Karosserie- und Fahrzeugteile laminierenl)Untergründe für nachfolgende Beschichtungen auf Haftfestigkeit und Tragfähigkeit prüfen und beurteilenm)Untergrundschäden bewerten und dokumentieren | 4 | |||||
| 8 | Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen (§ 5 Nr. 12) | a)Dicht- und Dämmstoffe verarbeiten, Antidröhnbeschichtungen aufbringenb)Korrosionsschutz sowie Grund- und Füllmaterial aufbringenc)Fahrzeuge, Fahrzeugaufbauten und Bauteile in unterschiedlichen Beschichtungstechniken lackieren | 3 | |||
| d)Serienteile und Objekte beschichtene)Oberflächen polieren | 7 | |||||
| f)Schadensdiagnosen erstellen und dokumentiereng)Farbnuancen ermitteln und dokumentierenh)Lackfehler und -schäden beseitigeni)Lackierungen aufbereiten, restaurieren, pflegen und konservierenk)Spot- und Smart-repair-Systeme auswählen und anwenden | 10 | |||||
| 9 | Ausführen von Demontage- und Montagearbeiten (§ 5 Nr. 13) | a)Bau- und Zubehörteile auswählen und montierenb)Fahrzeugausstattungen demontieren und montieren, insbesondere Innenverkleidung und Instrumententrägerc)Umform-, Trenn- und Fügetechniken anwendend)elektrische und elektronische Bauteile, Baugruppen und Systeme aus- und einbauen und Funktionsfähigkeit überprüfene)mechanische, pneumatische und hydraulische Fahrzeugbauteile aus- und einbauen und auf Funktionsfähigkeit überprüfen | 8 | |||
| f)Fahrzeugverglasungen aus- und einbauen | 2 | |||||
| 10 | Herstellen von Beschriftungen, Design- und Effektlackierungen (§ 5 Nr. 14) | a)Schriften, Zeichen, Muster und Signets erstellenb)Übertragungshilfen und -medien anfertigen, auf vorbereitete Untergründe einpassen und übertragen | 2 | |||
| c)Oberflächen durch Muster, Materialien und werkzeugbedingte Strukturen gestaltend)kommunikative und dekorative Gestaltung ausführen | 5 | |||||
| e)Oberflächeneffekte mit Beschichtungsstoffen herstellen, insbesondere Metalleffekt- und Speziallackierungenf)Designlackierungen herstelleng)Gestaltungsentwürfe für mobile Werbeträger erstellen und umsetzen | 10 | |||||
| 11 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 15) | a)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassenb)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragenc)Arbeits- und Zwischenergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren | 2*) | |||
| d)Mess- und Prüfergebnisse dokumentieren, auswerten und zur Qualitätsverbesserung in die Arbeitsabläufe einbeziehene)Fahrzeuge zur Übergabe vorbereiten | 3*) | |||||
| *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln. |
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Arbeiten kundenorientiert durchführen
Wünsche und Einwände von Kunden entgegennehmen und weiterleiten
Gespräche kundenorientiert führen
Kunden auf Pflegeanleitungen hinweisen
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen
Daten sichern
Datenschutz anwenden
Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
Skizzen anfertigen und anwenden
Farbmuster erstellen und Farbwirkungen erkennen
Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen
technische Unterlagen anwenden, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen
Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
Mengen ermitteln, insbesondere anhand von Zeichnungen und Plänen
Arbeitsschritte planen und Arbeitsmittel festlegen
Arbeitsaufgaben mit betrieblich beteiligten Personen durchführen
Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
persönliche Schutzausrüstung verwenden
Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
Leitern und Gerüste auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen sowie auf- und abbauen
Wasser- und Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
Werkzeuge und Geräte auswählen, handhaben und in Stand halten
Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen
Störungen an Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
Transportgeräte bedienen
Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und dem Arbeitsauftrag zuordnen
Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile für die Bearbeitung auswählen und auf Fehler prüfen
Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile transportieren und umweltgerecht lagern
Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile für die Bearbeitung am Arbeitsplatz bereitstellen und zwischenlagern
Werk- und Hilfsstoffe sowie Bauteile von Hand formgebend be- und verarbeiten sowie Verbindungen herstellen
Untergründe durch Sichtprüfung beurteilen
Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte ausführen
Verfahren für die Entschichtung von Untergründen anwenden
Untergründe für nachfolgende Bearbeitungen reinigen
Grundierungen für Schutz- und Festigungsmaßnahmen auftragen
Unebenheiten ausgleichen
Beschichtungsstoffe auftragsbezogen auswählen und vorbereiten
Farbtöne mischen und nachmischen
Beschichtungen ausführen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen
Oberflächen in unterschiedlichen Techniken gestalten
Dämmmaterialien verarbeiten
Klebearbeiten ausführen
Vorlagen für kommunikative und dekorative Gestaltungselemente herstellen, maßstabsgerecht übertragen und anwenden
Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
Arbeitsberichte erstellen
Serviceleistungen einordnen und darstellen, Kunden informieren
Kundenwünsche in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
fertiggestellte Arbeiten übergeben
Kunden auf Instandsetzungsintervalle hinweisen, Instandhaltungsbedingungen erläutern
Kunden hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit von Instandsetzungen beraten
Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis berücksichtigen
Informationen erfassen, aufbereiten, bewerten und anwenden
Datensysteme nutzen
branchenübliche Software nutzen
fremdsprachliche Fachbegriffe auftragsbezogen anwenden
technische und gestalterische Sachverhalte umsetzen
Daten pflegen und archivieren
Kommunikations- und Informationssysteme nutzen
Zeichnungen und Farbpläne erstellen
Farbbezeichnungen und Farbordnungssysteme anwenden
Bauarten, Funktionen, Systeme, Bauteile und Baugruppen von Fahrzeugen unterscheiden und zuordnen
technische Regelwerke, Herstellerrichtlinien, berufsspezifische Vorschriften, Verordnungen und Gesetze anwenden
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der betrieblichen Werkstattlogistik festlegen und vorbereiten, ergonomische, ökonomische und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigen
Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen
Umgebungsbedingungen als Voraussetzung für den Arbeitsbeginn prüfen
Messungen durchführen
Materialien bereitstellen
Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes ergreifen
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Sachverhalte darstellen, Gespräche situationsgerecht führen
Arbeitshilfen auf- und abbauen, insbesondere Arbeitsbühnen
Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen, umweltgerechte Lagerung und Entsorgung veranlassen
Abfallstoffe lagern und Entsorgung veranlassen
Betriebssicherheit von Arbeitshilfen prüfen und beurteilen, insbesondere von Arbeitsbühnen
Funktionskontrollen an Geräten, Maschinen und Anlagen durchführen, Beseitigung von Störungen veranlassen
Geräte, Maschinen und Anlagen warten
Geräte, Maschinen und Anlagen zur Untergrunderstellung und -vorbereitung sowie zur Reinigung und Entschichtung auswählen und handhaben, insbesondere Hochdruckreiniger und Strahlgeräte
Werkzeuge und Geräte für Unterbodenschutz und Hohlraumversiegelung auswählen und handhaben
Geräte und Anlagen zur Trocknung auswählen, einstellen und bedienen
Mess- und Prüfgeräte auswählen, handhaben und in Stand halten
Geräte, Maschinen und Anlagen zur Herstellung und Gestaltung von Oberflächen auswählen, einrichten und handhaben
Maschinen und Anlagen, insbesondere mit hydraulischer und pneumatischer Steuerung, einrichten und bedienen
Kleb- und Dichtstoffe auswählen, anmischen und verarbeiten
Metalle, Hölzer und Kunststoffe unter Einsatz von Maschinen formgebend be- und verarbeiten, Verbindungen herstellen und zur Beschichtung vorbereiten
Beschichtungsstoffe mischen und verarbeiten
Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe nach Zusammensetzung und Verträglichkeit auswählen, zubereiten sowie be- und verarbeiten
Abdeck- und Abklebearbeiten durchführen
Fahrzeuge und Fahrzeugteile zur Beschichtung vorbereiten, Verunreinigungen beseitigen, insbesondere entfetten
Beschichtungen und Korrosion unter Beachtung der Rostgrade entfernen
Dicht- und Klebstoffe entfernen
Beschriftungen und Folien entfernen
Korrosionsschutz durchführen, insbesondere für Schweißnähte, Hohlräume und Unterböden
Metallflächen phosphatieren
Untergründe für die Befestigung von Bauteilen und Baugruppen prüfen und beurteilen
Fahrzeuge und Fahrzeugteile ausbeulen, rückformen und in Stand setzen
Karosserie- und Fahrzeugteile laminieren
Untergründe für nachfolgende Beschichtungen auf Haftfestigkeit und Tragfähigkeit prüfen und beurteilen
Untergrundschäden bewerten und dokumentieren
Dicht- und Dämmstoffe verarbeiten, Antidröhnbeschichtungen aufbringen
Korrosionsschutz sowie Grund- und Füllmaterial aufbringen
Fahrzeuge, Fahrzeugaufbauten und Bauteile in unterschiedlichen Beschichtungstechniken lackieren
Serienteile und Objekte beschichten
Oberflächen polieren
Schadensdiagnosen erstellen und dokumentieren
Farbnuancen ermitteln und dokumentieren
Lackfehler und -schäden beseitigen
Lackierungen aufbereiten, restaurieren, pflegen und konservieren
Spot- und Smart-repair-Systeme auswählen und anwenden
Bau- und Zubehörteile auswählen und montieren
Fahrzeugausstattungen demontieren und montieren, insbesondere Innenverkleidung und Instrumententräger
Umform-, Trenn- und Fügetechniken anwenden
elektrische und elektronische Bauteile, Baugruppen und Systeme aus- und einbauen und Funktionsfähigkeit überprüfen
mechanische, pneumatische und hydraulische Fahrzeugbauteile aus- und einbauen und auf Funktionsfähigkeit überprüfen
Fahrzeugverglasungen aus- und einbauen
Schriften, Zeichen, Muster und Signets erstellen
Übertragungshilfen und -medien anfertigen, auf vorbereitete Untergründe einpassen und übertragen
Oberflächen durch Muster, Materialien und werkzeugbedingte Strukturen gestalten
kommunikative und dekorative Gestaltung ausführen
Oberflächeneffekte mit Beschichtungsstoffen herstellen, insbesondere Metalleffekt- und Speziallackierungen
Designlackierungen herstellen
Gestaltungsentwürfe für mobile Werbeträger erstellen und umsetzen
Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Arbeits- und Zwischenergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren
Mess- und Prüfergebnisse dokumentieren, auswerten und zur Qualitätsverbesserung in die Arbeitsabläufe einbeziehen
Fahrzeuge zur Übergabe vorbereiten
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.