§ 13 Abs. 4 FZVZulassungsbescheinigung Teil I
Für Fahrzeuge der Bundeswehr können von der Zentralen Militärkraftfahrtstelle Zulassungsbescheinigungen Teil I nach dem Muster in Anlage 7 ausgefertigt werden.
§ 21 Abs. 6 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Abweichend von Absatz 4 Satz 1 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn…
Anlage 10 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 223 - 225)
§ 20 Abs. 3b StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden sollen, braucht die Datenbestätigung abweichend von Absatz 3a Satz 1 nur für eine Fahrzeugserie…
§ 29 Abs. 1 Nr. 2 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.