§ 1 GAPKondV
Anwendungsbereich
Diese Verordnung dient der Durchführung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der in § 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes genannten Unionsregelung.
Diese Verordnung dient der Durchführung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der in § 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes genannten Unionsregelung.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.