§ 9 GAPStatVÜbermittlungspflicht des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Krankheitskostenstatistik jährlich, spätestens bis…
§ 3 GAPStatVÜbermittlungspflichten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Gesundheitsausgabenstatistik jährlich, spätestens bis zum 31.…
§ 13 GAPStatVÜbermittlungspflicht der Bundeszahnärztekammer
Die Bundeszahnärztekammer übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Gesundheitspersonalstatistik jährlich, spätestens bis zum 30. September des dem…
§ 5 Abs. 2 GAPStatVÜbermittlungspflichten des Verbands der Privaten Krankenversicherung
Der Verband der Privaten Krankenversicherung übermittelt dem Statistischen Bundesamt für Zwecke der Gesundheitsausgabenstatistik jährlich, spätestens bis zum…