GasGVV — InhaltsübersichtTeil 6 SchlussbestimmungenGesetzBund§ 23 GasGVV(weggefallen)Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz · Teil 6 § 22Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 22