§ 33 GasNEVVerordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 1 Abs. 1 EWPBGGesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Teil 2 Kapitel 1 und 2 dieses Gesetzes ist auf Netzentnahmen von leitungsgebundenem Erdgas und die gewerbliche Lieferung von Wärme anzuwenden, das oder die und…
§ 1 Abs. 1 GasGVVVerordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36…
§ 32 Abs. 2 GasNEVVerordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
§ 3 Abs. 3 ist erst ab dem 1. Januar 2006 anzuwenden.