§ 4 Abs. 2 GastroAusbVGegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
Gegenstand der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sind…
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 GastroAusbVStruktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
§ 13 Nr. 1 GastroAusbVInhalt
die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
§ 38 Abs. 1 Nr. 2 GastroAusbVInhalt des Teiles 2
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten…
§ 36 Nr. 2 GastroAusbVInhalt des Teiles 1
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten…