§ 3 Abs. 5 FinDASaSatzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Reisekostenvergütung nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. Ein Tagegeld…
§ 18 DGBankSaSatzung DG BANK AG
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Vergütung, die die Hauptversammlung festsetzt, sowie Ersatz aller sonstigen Auslagen.
Art. 11 § 5 Abs. 5 PsychThBY/SLStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter erhalten Ersatz der notwendigen Auslagen und eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Beschlüsse…
§ 26b Abs. 6 BAPostGGesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Die Verwaltungsratsmitglieder und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erhalten für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat eine Aufwandsentschädigung. Diese…