§ 12c Abs. 4 GBOGrundbuchordnung
Wird die Änderung einer Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle verlangt, so entscheidet, wenn dieser dem Verlangen nicht entspricht, die für die…
§ 127 Abs. 1 GBOGrundbuchordnung
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Die Anordnungen können auf einzelne Grundbuchämter beschränkt werden. In den…
§ 1 Abs. 3 GBOGrundbuchordnung
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Führung des Grundbuchs einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen,…
§ 150 Abs. 3 GBOGrundbuchordnung
Soweit die Grundbücher von Behörden der Verwaltung oder Justizverwaltung geführt werden, ist gegen eine Entscheidung des Grundbuchamts (Absatz 1 Nr. 1 Satz 1),…
§ 55a Abs. 1 GBOGrundbuchordnung
Enthält ein beim Grundbuchamt eingegangenes Schriftstück Anträge oder Ersuchen, für deren Erledigung neben dem angegangenen Grundbuchamt auch noch ein anderes…