Art 4 Abs. 1 Nr. 2 AusglVtrNLDGGesetz zu dem Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag)
Vorschriften über die Anlegung und die Wiederanlegung der Grundbuchblätter zu treffen,
§ 15 Abs. 2 GGVVerordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern
§ 4 Abs. 1 gilt nicht für Gebäudegrundbuchblätter, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung angelegt worden sind oder für die der Antrag auf Anlegung vor…
§ 150 Abs. 1 Nr. 4 GBOSoweit nach den am Tag vor dem Wirksamwerden des Beitritts geltenden Vorschriften Gebäudegrundbuchblätter anzulegen und zu führen sind, sind diese Vorschriften…