§ 83 Abs. 4 Nr. 2 LBOLandesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004*[1][2][3][4][5]
andere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun,…
§ 64 Abs. 6 BauGBBaugesetzbuch
Die öffentlichen Lasten (Absatz 3) sind im Grundbuch zu vermerken.
§ 42 AGJusGGesetz zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze (AGJusG) Vom 5. Februar 1997*
Öffentliche Lasten eines Grundstücks im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 und des § 156 Abs. 1 sind, soweit sie nicht bereits in anderen Rechtsvorschriften als solche…
§ 60 JustG NRWGesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen
Öffentliche Lasten eines Grundstücks im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 und des § 156 Absatz 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die…
§ 83 Abs. 1 SächsBOSächsische Bauordnung
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun,…