§ 1116 Abs. 3 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Die Ausschließung der Erteilung des Briefes kann aufgehoben werden; die Aufhebung erfolgt in gleicher Weise wie die Ausschließung.
§ 41 Abs. 2 GBODer Vorlegung des Hypothekenbriefs steht es gleich, wenn in den Fällen der §§ 1162, 1170, 1171 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Grund des…
§ 26 Abs. 2 GBMaßnGGesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
Soll die Erteilung des Briefs nachträglich ausgeschlossen oder die Hypothek gelöscht werden, so genügt an Stelle der Vorlegung des Briefs die Feststellung, daß…
§ 127 Abs. 1 ZVGGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Wird der Brief über eine infolge der Versteigerung erloschene Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld vorgelegt, so hat das Gericht ihn unbrauchbar zu machen.…
§ 4 Abs. 7 HypAblVVerordnung über die Ablösung früherer Rechte und andere vermögensrechtliche Fragen
Gilt ein Briefgrundpfandrecht nach § 16 Abs. 9 Satz 1 des Vermögensgesetzes oder nach § 41 Abs. 6 Satz 2 und 3 des Vermögensgesetzes als erloschen oder als…