§ 12 Abs. 3 WBOWehrbeschwerdeordnung
Ist die Beschwerde nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei einer Stelle eingegangen, bei der sie nach diesem Gesetz eingelegt werden kann, ist sie unter…
§ 79 Abs. 1 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Die Rechtsbeschwerde steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten zu.
§ 73 Abs. 5 Nr. 2 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
nach den §§ 32a und 32b, soweit diese Vorschriften auf Sachverhalte im Sinne des § 19a angewendet werden,