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Modellvorhaben zur Erprobung von akademischen Ausbildungsangeboten für die Berufe in der Alten- und Krankenpflege, Hebammenkunde, Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie, die vor dem Ablauf des 31. Dezember 2024 begonnen wurden, werden auf Grundlage der Vorschriften dieses Gesetzes in Verbindung mit der Modellstudiengangsverordnung vom 30. Juli 2018 (GV. NRW. S. 412) in den jeweils bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Fassungen abgeschlossen. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis (Artikel 10 des Gesetzes vom 17.12.2002 (GV. NRW. S. 641)) Die durch dieses Gesetz geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden. Zum Textanfang
Eine Ausbildung zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger, die vor dem 31. Dezember 2022 auf der Grundlage des § 6 Absatz 3 des Hebammengesetzes in der bis zum…
Berufsordnung für Hebammen vom 6. Juni 2017 (GV. NRW. S. 616) für Hebammen und Entbindungspfleger mit fachschulischer Ausbildung bis zum 31. März 2024
Für Ausbildungen zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger, die vor dem 31. Dezember 2022 in Form von Modellvorhaben begonnen worden sind, ist bis zum 31.…
die vor Ablauf des 30. Juni 2021 begonnen wurde, kann bis zum 30. Juni 2024 auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der…
Die vor dem 1. Januar 2024 von den unteren Gesundheitsbehörden und Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen an Berufsangehörige nach § 1 Nummer 3…
die Voraussetzungen, unter denen eine vor Ablauf des 31. Dezember 2019 begonnene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Gesundheits- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.