§ 21 Abs. 6 KWKAusVVerordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme
Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die nach Absatz 1 zu leistenden Pönalen als Einnahme im Rahmen des Belastungsausgleichs nach Anlage 1 Nummer 6.2 des…
§ 34 Abs. 2 GEEVMitteilungspflichten
Die ausschreibende Stelle muss den jeweils regelverantwortlichen oder nach § 27 Absatz 4 zur Zahlung verpflichteten Übertragungsnetzbetreibern unverzüglich…
§ 55 Abs. 8 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Die Bundesnetzagentur teilt dem Übertragungsnetzbetreiber unverzüglich folgende für die Inanspruchnahme der Pönalen erforderliche Angaben mit:
§ 100 Abs. 19 Nr. 2 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
der Bieter für das bezuschlagte Gebot am 9. Februar 2024 noch keine Pönale nach § 55 Absatz 1 in der für die Anlage maßgeblichen Fassung des…
§ 73 Abs. 2 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Übertragungsnetzbetreiber müssen die Informationen über den unterschiedlichen Umfang und den zeitlichen Verlauf der Strommengen, für die sie Zahlungen nach § 19…