§ 100 Abs. 24 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
§ 21 Absatz 3 ist nicht anzuwenden auf Strom aus Solaranlagen, die vor dem 16. Mai 2024 in Betrieb genommen worden sind und die auf, an oder in einem Gebäude,…
§ 88a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
die weiteren Voraussetzungen für den Zahlungsanspruch nach diesem Gesetz erfüllt sind, soweit auf der Grundlage der folgenden Nummern keine abweichenden…
§ 2 Abs. 2 GEEVAnwendungsbereich
Im Rahmen des § 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kann ein Zahlungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dieser Verordnung nicht nur für Strom aus…
§ 24 Abs. 2 GEEVAusstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
Die ausschreibende Stelle teilt dem Netzbetreiber, in dessen Netz der in den Solaranlagen erzeugte Strom eingespeist werden soll, dem nach § 27 Absatz 4…
§ 48 Abs. 1 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Für Strom aus Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, beträgt dieser vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze 7 Cent pro Kilowattstunde,…