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Wer Geflügel hält, hat sicherzustellen, dass
die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise weitestgehend vermieden wird, und
behördlich zu beobachten
Futtermittel, Einstreu und Dung,
hat der Tierhalter sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige…
gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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