§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ElekBauV SL 2024Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO) Vom 25. Januar 2024* **
ausschließlich zu diesem Zweck genutzten freistehenden Gebäuden oder
§ 1 Abs. 1 LBOLandesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004*[1][2][3][4][5]
1Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und für Bauprodukte. 2Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz…
§ 2 Abs. 3 GModGGesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
Auf Bestandteile von Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung, die sich nicht im räumlichen Zusammenhang mit Gebäuden…
§ 2 Abs. 3 BürgEnG NRWGesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen
Dieses Gesetz gilt nicht für Windenergieanlagen, die überwiegend der Versorgung eines oder mehrerer Betriebe innerhalb eines im jeweiligen Regionalplan…
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ElektroGGesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
ortsfeste Großanlagen; dieses Gesetz gilt jedoch für Geräte, die nicht speziell als Teil dieser Anlagen konzipiert und darin eingebaut sind,