§ 3 LSVVerordnung über die Sicherstellung der technischen Mindestanforderungen an öffentlich zugängliche Ladepunkte für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Jeder Ladepunkt muss die geltenden technischen Anforderungen, insbesondere die Anforderungen an die technische Sicherheit von Energieanlagen nach § 49 Absatz 1…
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 LSVVerordnung über die Sicherstellung der technischen Mindestanforderungen an öffentlich zugängliche Ladepunkte für elektrisch betriebene Fahrzeuge
spätestens zwei Wochen nach der Inbetriebnahme eines Ladepunktes,
§ 15 Abs. 1 Nr. 4 GEIGBußgeldvorschriften
entgegen § 10 nicht dafür sorgt, dass ein Ladepunkt errichtet wird.
§ 5 Abs. 3 LSVVerordnung über die Sicherstellung der technischen Mindestanforderungen an öffentlich zugängliche Ladepunkte für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Die Regulierungsbehörde kann den Betrieb eines Ladepunkts untersagen, wenn eine technische Anforderung nach § 3 oder eine Anforderung nach Artikel 5 Absatz 1,…
§ 10 Abs. 1 GEIGBestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
Für jedes Nichtwohngebäude, das über mehr als 20 Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als 20 an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat…