Anlage 2 Nr. 10 BerVersVVerordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Hierunter fallen auch Herabsetzungen der Versicherungssumme oder des Beitrags, sofern diese weder mit einem Teilrückkauf oder einer teilweisen Umwandlung in…
§ 25 UmstGDrittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens
Für die Umstellung der Guthaben der Bausparer gilt grundsätzlich die Vorschrift des § 16. Ein Bausparverhältnis wird fortgesetzt; die Beiträge werden zu…
§ 2 Abs. 1 WoPDV 1982Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Der Prämienanspruch entfällt, soweit bei Bausparverträgen Bereits ausgezahlte Prämien sind an die Bausparkasse oder an das zuständige Finanzamt zurückzuzahlen.…