Eingangsformel GeldWNOBauspAnOAnordnung über die Bausparverhältnisse aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
Auf Grund des § 9 Abs. 1 der 33. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz (Bausparkassenverordnung) wird im Einvernehmen mit den übrigen Aufsichtsbehörden…
§ 1 GeldWNOBauSparkAnODie Bestimmungen des § 25 des Umstellungsgesetzes sowie der Dreiunddreißigsten und der Vierunddreißigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz gelten…
§ 5 GeldWNOBauSparkAnOAuf Bausparkassen der in § 1 bezeichneten Art sind die Richtlinien der Aufsichtsbehörden des Währungsgebietes zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der…