§ 4 GFDVVerordnung über die Art der Daten, die nach § 30 Absatz 1 Satz 1 und § 31 Absatz 1 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes zur Grenzfahndung und zur grenzpolizeilichen Beobachtung gespeichert werden dürfen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BEG§172DV 64Vierundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 GVVVerordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 AuslWBGDV 4Vierte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Frankreich)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 8 ClVfVOVerordnung über die Clearingverfahren und die Einrichtung der Clearingstelle Mittelstand (Clearingverfahrensverordnung - ClVfVO) Vom 30. April 2018
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.