§ 91 Abs. 3 GenGVerteilung des Vermögens
Durch die Satzung kann die Verteilung des Vermögens ausgeschlossen oder ein anderes Verhältnis für die Verteilung bestimmt werden.
§ 22 Abs. 2 Nr. 3 KStGKörperschaftsteuergesetz
in der Generalversammlung beschlossen worden ist, die den Gewinn verteilt.
§ 29 Abs. 1 GmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuß zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag…
§ 92 GenGUnverteilbares Reinvermögen
Ein bei der Auflösung der Genossenschaft verbleibendes unverteilbares Reinvermögen fällt, sofern dasselbe nicht durch die Satzung einer natürlichen oder…
§ 16 Abs. 2 Nr. 6 GenGÄnderung der Satzung
Einführung oder Erweiterung der Beteiligung ausscheidender Mitglieder an der Ergebnisrücklage nach § 73 Abs. 3,