§ 20 Abs. 2 GenRegVVerordnung über das Genossenschaftsregister
In allen Fällen der Auflösung, außer dem Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Auflösung infolge Verschmelzung oder Aufspaltung, sind die…
§ 22 Abs. 3 GenRegVVerordnung über das Genossenschaftsregister
Im Übrigen finden die Vorschriften des § 20 Abs. 2, 3 und des § 21 Abs. 1 entsprechende Anwendung.
§ 21 Abs. 1 GenRegVVerordnung über das Genossenschaftsregister
Sobald mit der vollständigen Verteilung des Genossenschaftsvermögens die Liquidation beendigt ist, haben die Liquidatoren die Beendigung ihrer…
§ 26 Nr. 6 Buchst. bb GenRegVVerordnung über das Genossenschaftsregister
die Auflösung, Fortsetzung und die Nichtigkeit der Genossenschaft oder Europäischen Genossenschaft; das Erlöschen der Firma, die Löschung der Genossenschaft…