§ 77 Nr. 24 FZVVerordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
entgegen § 41 Absatz 3 Satz 3 oder 4 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,
§ 15 Abs. 1 Nr. 3 DarlVermVVerordnung über Darlehensvermittlung
entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig fertigt,
§ 31 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a ODVOrtsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
§ 3 Absatz 5 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig fertigt oder nicht oder nicht…
§ 42 Abs. 2 Nr. 2 BeschussVAllgemeine Verordnung zum Beschussgesetz
entgegen § 33 Abs. 5 eine Aufzeichnung nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder
§ 42 Nr. 10 AMWHVVerordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft
entgegen § 31a Absatz 1 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig fertigt.