§ 30 Abs. 2 Nr. 3 GenTGGesetz zur Regelung der Gentechnik
dass und wie viele Beauftragte für die Biologische Sicherheit der Betreiber zu bestellen hat, die die Erfüllung der Aufgaben des Projektleiters überprüfen und…
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 GenTGGesetz zur Regelung der Gentechnik
gewährleistet ist, daß der Projektleiter sowie der oder die Beauftragten für die Biologische Sicherheit die für ihre Aufgaben erforderliche Sachkunde besitzen…
§ 10 Abs. 2 Nr. 3 GenTGGesetz zur Regelung der Gentechnik
den Namen des oder der Beauftragten für die Biologische Sicherheit und den Nachweis der erforderlichen Sachkunde,
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 GenTVfVVerordnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz
der Nachweis der nach § 15 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Gentechnikgesetzes erforderlichen Sachkunde des oder der Beauftragten…
§ 33 Nr. 12 GenTSVOrdnungswidrigkeiten
entgegen § 29 Absatz 1 Satz 1 einen Beauftragten für die Biologische Sicherheit nicht oder nicht rechtzeitig bestellt.