§ 6 Abs. 1 Nr. 3 GenTVfVUnterlagen bei Inverkehrbringen
die nach § 15 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 des Gentechnikgesetzes erforderliche Risikobewertung und Darlegung der möglichen schädlichen Auswirkungen erfolgt nach Maßgabe…
Art. 5 Abs. 5 Buchst. a 32003R1829die vollständigen technischen Unterlagen, aus denen die nach den Anhängen III und IV der Richtlinie 2001/18/EG erforderlichen Informationen hervorgehen, sowie…
Art. 17 Abs. 5 Buchst. a 32003R1829die vollständigen technischen Unterlagen, aus denen die nach den Anhängen III und IV der Richtlinie 2001/18/EG erforderlichen Informationen hervorgehen, sowie…
§ 3 Abs. 1 GenTBetVVerordnung über die Beteiligung des Rates, der Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Verfahren zur Genehmigung von Freisetzungen und Inverkehrbringen sowie im Verfahren bei nachträglichen Maßnahmen nach dem Gentechnikgesetz
Wird die Erteilung der Genehmigung eines Inverkehrbringens beantragt, hat die zuständige Bundesoberbehörde unverzüglich nach Eingang des Antrags die…
Anlage Nr. 4 GenTVfV(zu § 4) Angaben in den Unterlagen für gentechnische Anlagen oder gentechnische Arbeiten
Zusammenfassung der Risikobewertung der gentechnischen Arbeit;