§ 20 Abs. 2 GeolDGZugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten
Mit dem Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten soll die Person nach Absatz 1 erklären, von den Anzeige- und Übermittlungspflichten nach den §§…
§ 33 Abs. 2 GeolDGZurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben
Die in Absatz 1 genannten Behörden und Personen stellen die bei ihnen vorhandenen geologischen Daten der nach § 37 zuständigen Behörde für die Erfüllung der…
§ 19 Abs. 1 GeolDGÖffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes; analoge Bereitstellung
Die zuständige Behörde stellt geologische Daten, die gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 2 des Geodatenzugangsgesetzes in elektronischer Form vorliegen, nach den…
§ 23 Abs. 1 GeolDGÖffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde
Nachweisdaten einer eigenen geologischen Untersuchung der zuständigen Behörde werden unverzüglich öffentlich bereitgestellt, davon ausgenommen sind der Name und…
§ 34 Abs. 1 Nr. 2 GeolDGErweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten
nachgeforderte nichtstaatliche Fachdaten nach § 12 entgegen § 28 öffentlich bereitgestellt werden.