§ 26 SchwbVWOWahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
Scheidet das einzige stellvertretende Mitglied vorzeitig aus dem Amt aus oder ist ein stellvertretendes Mitglied noch nicht gewählt, lädt die…
§ 43 Abs. 3 BWahlGBundeswahlgesetz
Die Nachwahl findet nach denselben Vorschriften und auf denselben Grundlagen wie die Hauptwahl statt.
§ 52 Abs. 1 Nr. 17 BWahlGBundeswahlgesetz
die Durchführung von Nachwahlen und Wiederholungswahlen sowie die Berufung von Nachfolgern.
§ 23 Abs. 2 Nr. 2 GleibWVVerordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes
keine Nachrückerin zur Verfügung steht.
§ 66 Abs. 1 LWO SNLandeswahlordnung
Sobald feststeht, dass die Wahl wegen Todes einer Direktkandidatin oder eines Direktkandidaten, infolge höherer Gewalt oder aus sonstigem Grunde nicht…