Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten zur Regelung der Buchführungs-, Auskunfts- und Nachschaupflicht auf den in § 38 Satz 1 GewO genannten Gewerbezweigen Vom 29. Oktober 1985
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 GewO§ 38ZustV SL
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