§ 44a Abs. 5 BZRGGesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Die §§ 161, 161a der Strafprozessordnung bleiben unberührt.
§ 150a Abs. 2 Nr. 1 GewOAuskunft an Behörden
den Gerichten und Staatsanwaltschaften über die in § 149 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Eintragungen für Zwecke der Rechtspflege, zur Verfolgung von…
§ 150d Abs. 1 Nr. 1 GewOProtokollierungen
die Vorschrift des Gesetzes, auf der die Auskunft beruht,
§ 66a Abs. 5 BKAGGesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
§ 10 Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend.
§ 11b Abs. 2 Nr. 12 Buchst. a GewOBewacherregister; Verordnungsermächtigung
meldendes Landesamt für Verfassungsschutz,