§ 38 Abs. 3 GewOÜberwachungsbedürftige Gewerbe
(weggefallen)
§ 34e Abs. 1 Nr. 2 GewOVerordnungsermächtigung
den Umfang der Verpflichtungen des Gewerbetreibenden bei der Ausübung des Gewerbes, insbesondere über
§ 34l Abs. 1 Nr. 2 GewOVerordnungsermächtigung
den Umfang der Verpflichtungen des Gewerbetreibenden bei der Ausübung des Gewerbes nach § 34k Absatz 1, insbesondere über
§ 29 Abs. 1 Nr. 3 GewOAuskunft und Nachschau
die ein überwachungsbedürftiges Gewerbe im Sinne des § 38 Abs. 1 betreiben,
§ 34j Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a GewOVerordnungsermächtigung
Einzelheiten des in § 11a Absatz 4 festgelegten Verfahrens,