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(weggefallen)
den Umfang der Verpflichtungen des Gewerbetreibenden bei der Ausübung des Gewerbes, insbesondere über
den Umfang der Verpflichtungen des Gewerbetreibenden bei der Ausübung des Gewerbes nach § 34k Absatz 1, insbesondere über
die ein überwachungsbedürftiges Gewerbe im Sinne des § 38 Abs. 1 betreiben,
Einzelheiten des in § 11a Absatz 4 festgelegten Verfahrens,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.