§ 34 GewStDVKleinbeträge bei Verlegung der Geschäftsleitung
Hat das Unternehmen die Geschäftsleitung im Laufe des Erhebungszeitraums in eine andere Gemeinde verlegt, so ist der Kleinbetrag der Gemeinde zuzuweisen, in der…
Anlage I Kap IV B II Nr. 35 Buchst. f EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Dem § 12 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:"Ist nach der Standortverlegung die Steuer durch Steuermarken oder im Abrechnungsverfahren zu entrichten, so endet…
§ 35a Abs. 4 GewStGGewerbesteuergesetz
Ist im Laufe des Erhebungszeitraums der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden, so hat das Finanzamt…
Art. 4 Abs. 7 32022L2523Verlegt eine Geschäftseinheit ihren Standort im Laufe eines Geschäftsjahres, so gilt sie als in dem Steuerhoheitsgebiet gelegen, in dem sie zu Beginn des…
§ 28 Abs. 1 GewStGGewerbesteuergesetz
1Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die…