BVerfG, 1 BvR 3102/13Beschluss v. 2016-01-12 · Art 12 Abs 1 GG
Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter (§ 56 Abs 1 S 1 InsO) sowohl mit Art 12 Abs 1 GG als auch mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar
BVerfG, 1 BvR 1501/13, 1 BvR 1682/13Beschluss v. 2015-05-12 · Art 12 Abs 1 GG
Vorübergehende Leitung der im Wege einer Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz entstandenen Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) durch einen vom Wissenschaftsministerium eingesetzten Gründungsbeauftragten nicht mit Art 5 Abs 3 S 1 GG vereinbar - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das dem brandenburgischen "Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz" (juris: HSchulRegLausNStruktG BB) zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahren - zum Einschätzungs- und Prognosespielraum des Gesetzgebers bei der Fusion einer Universität mit einer Fachhochschule
BVerfG, 1 BvR 931/12Beschluss v. 2015-01-14 · Art 12 Abs 1 GG
Begrenzung der Samstagsarbeit gem § 12 Abs 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (juris: LÖG TH) formell und materiell verfassungsgemäß - Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers mangels abschließender Ausübung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gem Art 74 Abs 1 Nr 12 GG - zudem keine Verletzung der Arbeitgeber in Grundrechten auf Berufsfreiheit, Gleichbehandlung oder Koalitionsfreiheit - abweichende Meinung: Abschließende Ausübung der konkurrierenden Bundeskompetenz für Arbeitszeitregelungen
BVerfG, 1 BvF 3/11Urteil v. 2014-11-05 · Art 12 Abs 1 GG
Zur Verfassungsmäßigkeit der Luftverkehrssteuer
BVerfG, 2 BvE 5/11Urteil v. 2014-10-21 · Art 12 Abs 1 GG
Umfang und Grenzen des Frage- und Informationsrechts von Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Art 38 Abs 1 S 2, Art 20 Abs 2 S 2 GG) – hier: grundsätzliche Verpflichtung der Bundesregierung, auf entsprechende Anfragen hin mitzuteilen, dass der Bundessicherheitsrat ein bestimmtes Kriegswaffenexportgeschäft genehmigt hat oder eine Genehmigung nicht erteilt worden ist – keine Verpflichtung zur Erteilung darüber hinaus gehender Auskünfte oder zur Herausgabe von Informationen zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen