BVerfG, 2 BvR 737/20Beschluss v. 2022-06-30 · Art 14 Abs 1 GG
Zur Verzinsung nicht rechtshängiger Steuererstattungsansprüche nach Nichtigerklärung des zugrundeliegenden Steuergesetzes - hier: kein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Verzinsung einer Kernbrennstoffsteuererstattung nach Nichtigerklärung des KernbrStG - keine gesetzgeberische Pflicht zur Normierung eines solchen Zinsanspruchs
BVerfG, 1 BvR 1187/17Beschluss v. 2022-03-23 · Art 14 Abs 1 GG
Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V; juris: WindPBüGemBG MV) ganz überwiegend erfolglos - Eingriff in Berufsfreiheit der Windenergieanlagenbetreiber überwiegend gerechtfertigt - keine Verletzung der Eigentumsgarantie oder der abgabenrechtlichen Belastungsgleichheit
BVerfG, 2 BvR 206/14Beschluss v. 2021-04-27 · Art 14 Abs 1 GG
Zur Bestimmung der für die deutsche öffentliche Gewalt maßgeblichen Grundrechtsverbürgung bei unionsrechtlicher Determinierung der Rechtslage - hier: zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach dem GG sowie der EU-Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) - keine Verletzung der Grundrechte eines Herstellers von Tierarzneimitteln durch Heranziehung und Verwendung von Daten zur Umweltrisikobewertung eines seiner Arzneimittel (Ökotox-Daten) im Rahmen der Zulassung eines von einem Dritten produzierten Generikums
BVerfG, 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20Beschluss v. 2021-03-24 · Art 14 Abs 1 GG
Klimaschutz als intertemporaler Freiheitsschutz - Vorkehrungen zur Abmilderung hoher Emissionsminderungslasten grundrechtlich zur Freiheitssicherung über Zeit und Generationen hinweg geboten, jedoch unzureichend - Minderung der Treibhausgasemissionen gem § 3 Abs 1 S 2, § 4 Abs 1 S 3 Bundes-Klimaschutzgesetz (juris: KSG) daher partiell mit GG unvereinbar - Pflicht des Gesetzgebers zur Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab 2031, Frist bis 31.12.2022
BVerfG, 1 BvR 1550/19Beschluss v. 2020-09-29 · Art 14 Abs 1 GG
Mangelnde Umsetzung des Senatsurteils vom 06.12.2016 (1 BvR 2821/11 ua – Atomausstieg – ) verletzt Eigentumsgrundrecht der Kraftwerksbetreiberinnen - 16. AtG-Novelle (juris: AtGÄndG 16) mangels Bedingungseintritts nicht in Kraft getreten - zudem keine Behebung des Grundrechtsverstoßes bei unveränderter Inkraftsetzung des § 7f AtG idF der 16. AtG-Novelle - Verpflichtung zur Neuregelung besteht mithin fort - Sowie zu verfassungsrechtlichen Maßgaben an die Regelung des Inkrafttretens von Gesetzen