BVerfG, 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12, 1 BvR 1456/12Urteil v. 2016-12-06 · Art 14 Abs 3 GG
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31.07.2011 (juris: AtGÄndG 13) im Wesentlichen mit dem GG vereinbar - Art 1 Nr 1 Buchst a AtGÄndG 13 mit Art 14 Abs 1 GG partiell unvereinbar - Nichtverwertbarkeit der im Jahr 2002 gesetzlich zugewiesenen Stromerzeugungskontingente durch Einführung eines festen Abschalttermins für Atomkraftwerke als nicht zumutbare Inhalts- und Schrankenbestimmung - zudem Verletzung des Art 14 Abs 1 GG durch Fehlen einer Kompensation für gewisse Investitionen (Vertrauensschutz) - hingegen Streichung der im Jahr 2011 zusätzlich gewährten Stromerzeugungskontingente verfassungsrechtlich unbedenklich - Frist für Neuregelung bis 30.06.2018
BVerfG, 1 BvR 1015/15Beschluss v. 2016-06-29 · Art 14 Abs 1 GG
Beschränkung der Berufsfreiheit von Wohnungsvermittlern durch Bestellerprinzip (§ 2 Abs 1a WoVermRG nF) verfassungsrechtlich unbedenklich - Eingriff in Berufsfreiheit durch legitimes Ziel des Verbraucherschutzes sozialstaatlich gerechtfertigt und mangels milderer, gleich wirksamer Mittel erforderlich - Interessenausgleich angemessen - ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Textformerfordernis für Wohnungsvermittlungsverträge
BVerfG, 1 BvR 1585/13Urteil v. 2016-05-31 · Art 14 Abs 1 S 1 GG
Zum Schutz des Sampling durch die Kunstfreiheit sowie zur Berücksichtigung der Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers - ggf überwiegt die Kunstfreiheit gegenüber den Verwertungsinteressen der Urheber, wenn deren Verwertungsrechte lediglich geringfügig beschränkt werden - sowie zur Pflicht der Fachgerichte, auf effektiven unionsrechtlichen Grundrechtsschutz hinzuwirken
BVerfG, 1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13Beschluss v. 2014-05-06 · Art 14 Abs 1 GG
Ausschluss bestimmter Anrechte aus dem Anwendungsbereich des § 32 VersAusglG verfassungsrechtlich unbedenklich - keine Verletzung der Eigentumsgarantie oder des Gleichheitssatzes - Sondervotum
BVerfG, 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08Urteil v. 2013-12-17 · Art 14 Abs 3 S 1 GG
Braunkohletagebau "Garzweiler II" - Rahmenbetriebsplanung verletzt betroffenen Grundeigentümer weder in Grundrecht auf Freizügigkeit (Art 11 Abs 1 GG) noch in Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) - bei einschränkender Auslegung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 79 Abs 1 BBergG - bergrechtliche Enteignung (Grundabtretungsbeschluss gem §§ 77, 79 BBergG) verletzt Grundeigentümer wegen unzureichender Gesamtabwägung in Eigentumsgrundrecht - Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit der gesetzlichen Festlegung von Gemeinwohlzielen, die eine Enteignung rechtfertigen sollen - sowie zu Anforderungen an die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Enteignung sowie die Gewährung effektiven Rechtsschutzes