BVerfG, 2 BvR 1855/19Nichtannahmebeschluss v. 2020-04-14 · Art 19 Abs 4 GG
Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen eine irreversible, sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug
BVerfG, 2 BvR 1935/19Stattgebender Kammerbeschluss v. 2020-04-07 · Art 19 Abs 4 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG mangels verfassungsrechtlich gebotener Tatsachenfeststellung bei der Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen durch das Fachgericht - Verkennung der Amtsaufklärungspflicht bei streitigen Sachverhaltsschilderungen - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG
BVerfG, 2 BvR 1455/19Nichtannahmebeschluss v. 2020-04-01 · Art 19 Abs 4 GG
Nichtannahmebeschluss: Möglichkeit der Einlegung einer Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 118 Abs 3 Alt 2 StVollzG) darf nicht von der Zahlung einer Fahrtkostenpauschale in abschreckender Höhe abhängig gemacht werden - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung und unzureichender Substantiierung
BVerfG, 2 BvR 1635/19Nichtannahmebeschluss v. 2020-04-01 · Art 19 Abs 4 GG
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Auslegung von Prozessanträgen - hier: verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Handhabung von Rechtsschutzanträgen eines Strafgefangenen - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung
BVerfG, 2 BvR 113/20Nichtannahmebeschluss v. 2020-03-25 · Art 19 Abs 4 S 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Akteneinsichtsrecht gem § 100 VwGO kann auch Dokumente der sog Asyldokumentation, insb Lageberichte, erfassen - sowie zu den Voraussetzungen der Präklusion von Beweismitteln gem § 74 Abs 2 AsylG (juris: AsylVfG 1992) - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG naheliegend - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung