BVerfG, 2 BvR 2557/16Einstweilige Anordnung v. 2016-12-14 · Art 19 Abs 4 GG
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan - Folgenabwägung
BVerfG, 2 BvR 656/16Nichtannahmebeschluss v. 2016-12-12 · Art 19 Abs 4 GG
Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen den Vollzug einer belastenden Maßnahme (§ 114 Abs 2 S 1 StVollzG) auch nach Vollziehung jener Maßnahme - hier: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von Eilrechtsschutz - jedoch prozessuale Überholung infolge stattgebender fachgerichtlicher Hauptsacheentscheidung
BVerfG, 2 BvR 1519/14Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-11-30 · Art 19 Abs 4 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verlegung eines Strafgefangenen aufgrund des Fehlverhaltens Dritter nur unter besonderen Voraussetzungen - hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG sowie von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Verlegung eines Strafgefangenen aufgrund Zerrüttung des Verhältnisses zwischen Betroffenem und Anstaltsarzt, wenn die Zerrüttung auf jahrelanger Falschbehandlung durch diesen beruht - zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch "Leerlaufenlassen" der Rechtsbeschwerde
BVerfG, 1 BvR 2472/12Nichtannahmebeschluss v. 2016-11-17 · Art 19 Abs 4 GG
Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsmängel (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei unzureichender Schilderung des Lebenssachverhalts und Nichtvorlage relevanter Unterlagen - Zu den Darlegungsanforderungen bzgl der Rüge einer Grundrechtsverletzung (Art 101 Abs 1 S 2 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (hier: §§ 160, 160a SGG) bei Möglichkeit einer Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV im Revisionsverfahren
BVerfG, 2 BvR 323/16Nichtannahmebeschluss v. 2016-11-16 · Art 19 Abs 4 S 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im strafvollzugsrechtlichen Beschwerdeverfahren (§§ 109ff StVollzG) sowie zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes - hier: verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidung mit Blick auf unzutreffende Auslegung des Rechtsschutzziels und unzureichende Berücksichtigung familiärer Belange - zudem lediglich formelhafte Bescheidung des Antrags - jedoch Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung - Erhebung der Anhörungsrüge (§§ 33a StPO, 120 Abs 1 S 2 StVollzG) nicht dargelegt