BVerfG, 2 BvR 228/12Beschluss v. 2013-02-20 · Art 19 Abs 4 GG
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gesetzliche Regelung der medizinischen Zwangsbehandlung zur Erreichung des Ziels des Maßregelvollzugs - Gesetzesvorbehalt für Rechtfertigung des Eingriffs in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 1 GG - § 22 Abs 1 S 1 des sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (juris: PsychKG SN 2007) verfassungswidrig und als gesetzliche Grundlage nicht geeignet - Gesetzliches Erfordernis der Zustimmung des Betroffenen oder seines gesetzlichen Vertreters nicht hinreichend
BVerfG, 1 BvR 2366/12Nichtannahmebeschluss v. 2013-02-06 · Art 19 Abs 4 S 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - hier: keine Grundrechtsverletzung durch fachgerichtliche Versagung von Eilrechtsschutz bei hinreichend intensiver Sach- und Rechtsprüfung
BVerfG, 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12Nichtannahmebeschluss v. 2012-12-27 · Art 19 Abs 4 GG
Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Zeitspanne von 13 Jahren zwischen Widerspruchsverfahren und Klageerhebung
BVerfG, 1 BvR 2794/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-12-20 · Art 19 Abs 4 S 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bzgl versammlungsrechtlicher Auflagen - bereits im Eilverfahren intensivere Rechtmäßigkeitsprüfung geboten - hier: Inanspruchnahme der Veranstalter einer Versammlung als Nichtstörer ohne hinreichende gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung - Unzureichende Offenlegung der Folgenabwägung
BVerfG, 2 BvR 166/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-12-19 · Art 19 Abs 4 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Handhabung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für strafvollzugsrechtliche Rechtsbehelfe bzw an Erschwerungen des Rechtsschutzes - hier: ungerechtfertigte Rechtsschutzerschwerung durch fehlende obergerichtlichen Kontrolle von Vollzugsplanfestsetzungen im Falle der Fortschreibung des Vollzugsplans zwischen erstinstanzlicher Entscheidung und Erhebung der Rechtsbeschwerde